Verdacht eines Kapitaldelikts nach Auffinden eines Leichnams

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Osthessen Verdacht eines Kapitaldelikts nach Auffinden eines Leichnams Lauterbach. Am gestrigen Mittwoch (03.07.) kam es in Lauterbach-Wernges zu einem größeren Polizeieinsatz, der im Zusammenhang mit einem laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Osthessen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts steht. Die Ermittlungen gerieten bereits am vergangenen Sonntagabend (30.06.) in Gang, nachdem eine Streife der Polizei in Lauterbach zu einer Streitigkeit zwischen den dortigen Vermietern und einem ehemaligen Mieter hinzugerufen worden war. In diesem Kontext teilte der Ex-Mieter den Beamten mit, dass sich in dem Haus bis Anfang des Jahres noch eine weibliche, geistig beeinträchtigte Person aufgehalten habe, die jedoch plötzlich verschwunden sei. Im Zuge einer am Folgetag durchgeführten kriminalpolizeilichen Vernehmung berichtete der Zeuge ferner von diversen körperlichen Übergriffen zum Nachteil der 55 Jahre alten Vermissten. Aufgrund weiterer umfangreicher Folgeuntersuchungen der Strafverfolgungsbehörden - insbesondere in Gestalt von Zeugenbefragungen und Finanzermittlungen - ergab sich schließlich der Verdacht eines Kapitaldelikts gegen die Vermieter des Anwesens. Hierbei handelt es sich um einen 58-Jährigen und dessen 43 Jahre alte Lebensgefährtin. Beide Beschuldigte wurden gestern unter Beteiligung von Spezialeinsatzkräften an ihrer Wohnanschrift festgenommen. Anschließend wurde das Anwesen aufgrund eines richterlichen Beschlusses durchsucht. Hierbei konnte umfangreiches Beweismaterial und die sterblichen Überreste der vermissten 55-Jährigen aufgefunden werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Leichnam unverzüglich in das Institut für Rechtsmedizin nach Gießen überführt. Am heutigen Nachmittag sollen die Beschuldigten auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Alsfeld vorgeführt werden. Bei sämtlichen Beteiligten handelt es sich um deutsche Staatsangehörige. Die Beschuldigten, die den Tatvorwurf bestreiten, sind nicht vorbestraft. Zum Ergebnis der Obduktion und damit der Todesursache sowie den Tathintergründen können aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit keine Angaben gemacht werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Gießen. Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger, Staatsanwaltschaft Gießen, Pressesprecher, T0641/934-3230 Sandra Suski, Polizeipräsidium Osthessen, Pressesprecherin, 0661/105-1099 Kontakt: Polizeipräsidium Osthessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Severingstraße 1-7, 36041 Fulda Telefon: 0661 / 105-1099 E-Mail: poea.ppoh@polizei.hessen.de (nur Mo. bis. Fr. - tagsüber) Zentrale Erreichbarkeit: Telefon: 0661 / 105-0