Innenstadteinsatz am Wochenende – Polizei greift durch
(mb) In den Nächten zu Samstag und Sonntag haben Einsatzkräfte der Paderborner Polizei in der Innenstadt zahlreiche Maßnahmen gegen polizeibekannte Störer getroffen und einige Strafanzeigen aufgenommen. Insgesamt kontrollierten die Beamtinnen und Beamten 90 Personen.
In zwei Fällen lagen gegen überprüfte Personen Haftbefehle vor. Die Betroffenen konnten die verhängten Geldstrafen bezahlen und so eine Verhaftung abwenden.
Ein Mann wurde zur Aufenthaltsermittlung gesucht.
Zwei mit Bereichsbetretungsverboten belegte Intensivtäter (19/26) fielen den Beamten mehrfach nachts in der Innenstadt auf. Weil sie die Verbote ignorierten kamen sie ins Polizeigewahrsam. Gegen beide hat die Polizei jetzt Zwangsgelder festgesetzt.
Ein weiterer Verstoß gegen ein Bereichsvertretungsverbot wurde festgestellt und der 33-Jährige der Stadt verwiesen. Zwei neue Bereichsvertretungsverbote händigten die Polizisten an einen 16-Jährigen und einen 19-Jährigen aus. Beide mussten die Innenstadt sofort verlassen.
Fünf weitere Personen, die Platzverweise ignorierten, kamen ebenfalls bis zum Morgen in Gewahrsamszellen.
Zudem fielen bei den Kontrollen zwei entwichene und vermisst gemeldete Minderjährige auf, die an Betreuer der Jugendschutzstelle übergeben werden konnten.
Wegen eines Verstoßes gegen das Gaststättengesetz durch einen Kioskbetreiber erging eine Meldung an das Ordnungsamt. Dazu kamen sieben weitere Berichte zu polizeilichen Erkenntnissen aus den Nachtdiensten.
Fünf Autofahrer mussten Verwarnungsgelder wegen Verkehrsverstößen bezahlen. Einen betrunkenen Radfahrer nahmen die Beamten mit zur Blutprobe.
Wegen Körperverletzungsdelikten nahmen die eingesetzten Polizisten vier Strafanzeigen auf. Ein Mann (31) und eine Frau (38) kamen mit leichten Verletzungen zur ambulanten Behandlung in Krankenhäuser. Darüber hinaus ergingen Strafanzeigen wegen einer sexuellen Belästigung und Widerstands gegen Polizeibeamte.
Die Kreispolizeibehörde Paderborn führt derzeit angeordnete Anhalte- und Sichtkontrollen zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung in Bereichen der Innenstadt durch.
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