Polizei ermittelt wegen Hausfriedensbruch

Nach Zeugenhinweisen konnten Polizeibeamte der Polizeiwache Dormagen vermehrt unberechtigte Personen in einem leerstehenden Gebäude an der Straße Unter den Hecken antreffen. Diese Örtlichkeit wird durch verschiedene Personen in sozialen Netzwerken als so genannter "Lost Place" beworben und sowohl von Kindern als auch Jugendlichen und Erwachsenen als Abenteuerspielplatz genutzt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Lost Place. Das Betreten dieses Gebäudes erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs. Entsprechende Anzeigen liegen dem zuständigen Kriminalkommissariat 25 in Dormagen vor und werden auch weiterhin durch den Eigentümer erstattet. In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor dem Betreten leerstehender Gebäude. Denn oftmals gibt es plausible Gründe, warum Gebäude leer stehen. Entweder, weil Einsturzgefahr besteht, gesundheitsgefährliche Stoffe wie Asbest gefunden wurden, oder aber, weil ein Investor einen Umbau oder Weiterverwendung nicht entscheidend vorantreiben konnte. In den ersten Fällen bestehen sogar konkrete Gefahren für die Gesundheit der sich im Gebäude aufhaltenden Personen. Das unberechtigte Betreten eines solchen Gebäudes kann den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen und wird durch die Polizei verfolgt. Daher rät die Polizei auch aus Sicherheitsgründen davon ab, leerstehende Gebäude insbesondere für eigene spektakuläre Zwecke zum Erstellen von Bild- und Videomaterial zu betreten. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: