HL-Stadtgebiet / Der Fußgängerführerschein für Kita-Kinder

Der Fußgängerführerschein für Kita-Kinder ist eine ideale Gelegenheit, Kindergartenkinder auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr vorzubereiten. Gerade die Vorschulis werden in der nun folgenden Zeit mobiler und erweitern ihren Radius, zu Fuß und in Teilen auch allein. Dass Kinder erst im 4. Schuljahr die Radfahrausbildung machen, hat gute Gründe. Kinder sind erst im Alter von ca. 8 bis 9 Jahren in der Lage, am Straßenverkehr aktiv teilzunehmen. Zuvor sind Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit der Kinder noch nicht ausreichend entwickelt, um auf die vielfältigen Eindrücke des Verkehrs angemessen zu reagieren, Gefahren einzuschätzen und sich entsprechend zu verhalten. In diesem Zusammenhang bieten bereits einige der örtlichen Kindertagesstätten den Erwerb des Fußgängerführerscheines an. Gerade für Vorschulkinder ist dies in Vorbereitung auf den Wechsel zur Schule sehr sinnvoll und wichtig. Zum Abschluss der Ausbildung bekommt jedes Kind seinen Fußgängerführerschein ausgehändigt - mit einem "offiziellen" Stempel und genug Platz, um den Namen einzutragen und ein Foto von sich einzukleben. So haben die Kinder neben der Wissensvermittlung eine schöne Erinnerung an dieses Projekt. Wenn Sie die Prüfung zusammen mit einem Polizeibeamten oder einer Polizeibeamtin abnehmen, erhöht das den Bedeutungsgrad. Neben wichtigen Telefonnummern erzählen die Beamten den Kindern auch einiges zu den Aufgabengebieten der Polizei und beantworten alle Fragen der Kinder. Wenden Sie sich gerne an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle oder informieren Sie sich unter der zentralen Rufnummer 0451- 1310. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Lübeck Stabsstelle / Öffentlichkeitsarbeit Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher - Telefon: 0451 / 131-2006 Fax: 0451 / 131 - 2019 E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de