Auffälliges Diebesgut – Mann in Haft
Im imaginären "Handbuch für den Nachwuchsdieb" würde der Leitsatz: "Verstecke das Diebesgut stets vor den Augen Dritter" wahrscheinlich auf den ersten Seiten zu finden sein. Vermutlich hatte ein 40jähriger Mann diese Regel aber übersehen oder jetzt - im wahrsten Sinne des Wortes - "sträflich" missachtet. Jedenfalls wurde der Aachener in den frühen Morgenstunden am Samstag (13.07.2024) mit einer Windschutzscheibe, als Fußgänger, in der Hüttenstraße von Polizisten angetroffen. Ein Zeuge hatte die Beamten über Notruf auf diesen ungewöhnlichen Transport aufmerksam gemacht.
Ermittlungen ergaben eine Autoglas-Firma aus der nahegelegenen Rottstraße als geschädigte Eigentümerin. Wofür der Mann die Scheibe letztlich brauchte, bleibt spekulativ. Unwahrscheinlich jedoch, dass er damit die gestohlenen Fahrräder ausrüsten wollte, die anschließend in seiner Wohnung aufgefunden wurden.
Für die Staatsanwaltschaft reichten die Eskapaden des Mannes, der überdies kein unbeschriebenes Blatt ist. Sie ordnete die Festnahme an. Bleibt zu hoffen, dass er die sich ihm nun mutmaßlich bietenden Zeitfenster sinnvoller nutzen wird, als mit der Lektüre des o.g. "Handbuchs". (And.)
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