Fahrt mit ungültigem Führerschein und unter Drogen
HC/ Bielefeld- BAB 2- BAB 33- Schildesche-
Beamten des LKA NRW fiel am Montagmorgen, 15.07.2024, die Fahrweise eines PKW-Fahrers auf. Der Bielefelder stand unter Drogen und besaß keine gültige Fahrerlaubnis.
Gegen 08:55 Uhr beobachteten zwei Beamte des LKA NRW auf der A 2 bei einem Mercedes-Fahrer eine ungewöhnliche Fahrweise, so dass sie die Polizei Bielefeld informierten. Der Mercedes AMG fuhr immer wieder vorausfahrenden Fahrzeugen zu dicht auf und verlangsamte nach Überholmanövern anschließend auffällig die Geschwindigkeit. Die Zeugen gaben telefonisch die weitere Fahrtroute, von der A 2 auf die A 33 und über den OWD in Richtung Innenstadt, durch. Während der Fahrt fuhr der Mercedesfahrer mal über die Fahrstreifenbegrenzung und dann wieder nach links über die Mittelinsel.
An der Schildescher Straße konnte der PKW durch die hinzugerufenen Streifenbeamten angehalten werden. Bei der Kontrolle des 34-jährigen Fahrers aus Bielefeld erkannten die Beamten drogentypische Ausfallerscheinungen. Ein Drogenvortest des 34-Jährigen verlief positiv. Ein Arzt entnahm ihm in der Polizeiwache eine Blutprobe. Die Überprüfung seines Führerscheins ergab, dass dieser nicht mehr gültig war. Die Polizisten stellten die Fahrerlaubnis des Bielefelders sicher und leiteten Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führen eines Fahrzeugs im Verkehr unter Rauschmitteleinfluss ein.
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