Lahn- Rotlichtsünder überführt / Gefährliches Verhalten hat verheerende Folgen
---Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des regionalen Verkehrsdienstes nahmen in den zurückliegenden Tagen sogenannte Rotlichtsünder ins Visier. Sie dokumentierten die Verstöße mit einer Videokamera und stoppten die Betroffenen, um sie direkt mit ihrem gefährlichen Fehlverhalten zu konfrontieren.
Als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer das Rotlicht einer Ampel zu missachten mag für einige als eine geringfügige Regelverletzung erscheinen, doch die Folgen können verheerend sein: Das Ignorieren der Ampelschaltung führt häufig zu Kollisionen im Kreuzungsbereich. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die bei Grünlicht in die Kreuzung einfahren, rechnen nicht mit Querverkehr. Diese Unfälle führen meist zu schweren Verletzungen oder enden sogar tödlich. Besonders gefährdet sind Fußgänger und Radfahrer. Eine grüne Ampel gibt ihnen die Sicherheit, die Straße gefahrlos überqueren zu können. Wird das Rotlicht andererseits missachtet, bringt dies die schwächsten Verkehrsteilnehmer in akute Lebensgefahr. Für das Missachten des Rotlichts sieht der Gesetzgeber als Sanktionen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie in schwerwiegenden Fällen Fahrverbote vor. Wenn dadurch Menschen zu Schaden kommen, drohen sogar strafrechtliche Folgen.
Wir appellieren an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr. Beachten Sie stets die Verkehrsregeln und insbesondere die Signale der Ampelanlagen. Ampelschaltungen dienen der eigenen und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
Die Verkehrsexpertinnen und Verkehrsexperten bauten ihre Videotechnik an Ampeln in Wetzlar-Blasbach, in der Wetzlarer Innenstadt, in Dillenburg und in Herborn auf. Insgesamt zeigten sie neun Rotlichtverstöße unter einer Sekunde und einen über eine Sekunde an. Zudem erwischten sie 26 Gurtmuffel und neun Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die ihre Hände nicht von ihren Mobilfunktelefonen lassen konnten. Ein Rotlichtverstoß unter einer Sekunde hat ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie einen Punkt in der Verkehrssünderkartei zur Folge. 200 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot sind fällig, wenn die Rotlichtphase bereits über eine Sekunde andauerte.
Guido Rehr, Pressesprecher
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