Ermittler suchen Autofahrerin und Zeugen nach Fahrerflucht

Eine etwa 40 bis 50 Jahre alte Autofahrerin mit blonden Haaren und schwarzer Brille soll am Samstag (13.07.), gegen 13:30 Uhr, einen 36 Jahre alten Mann aus Neuss leicht verletzt haben. Der Vorfall ereignete sich auf Höhe der Burg Apotheke an der Südstraße / Uedesheimer Straße, als die Frau mit ihrem blauen VW Golf mit Neusser Kennzeichen nach einem Rangiervorgang vorwärts wegfahren wollte. Die Autofahrerin soll sich trotz Aufforderung, stehen zu bleiben, von der Unfallstelle entfernt haben. Vermutlich fuhr sie in Richtung Nievenheimer Straße davon. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 beim Verkehrskommissariat 1 in Neuss zu melden. Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange da bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: