Fußgängerin bei Zusammenstoß mit Pkw verletzt

Am Dienstagvormittag, gegen 10:30 Uhr, wurde eine 70- jährige Fußgängerin im Einmündungsbereich "Meerbuscher Straße / Bahnhofsweg" von einem Pkw erfasst. Die Meerbuscherin überquerte die Fahrbahn des Bahnhofswegs, als eine 72- jährige Fahrzeugführerin von der Meerbuscher Straße auf den Bahnhofsweg abbog. Nach ersten Erkenntnissen übersah die Autofahrerin die Fußgängerin bei ihrem Abbiegevorgang, wodurch es zum Zusammenstoß kam. In Folge der Kollision wurde die 70- jährige Frau leicht verletzt und in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen. Personen, die sachdienliche Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131-3000 mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Vorsicht beim Abbiegen: Falsches Verhalten beim Abbiegen zählt zu den Hauptunfallursachen. Daher gilt besondere Beachtung des dritten Absatzes des Paragrafen neun der Straßenverkehrsordnung, hier heißt es: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: