Polizei kontrolliert Seitenabstand zu Radfahrern am Hohnsen
HILDESHEIM - (jpm) Immer wieder erreichen die Polizei Hildesheim Beschwerden, wonach Kraftfahrzeugführer den vorgeschriebenen Mindestseitenabstand von 1,5 m zu Radfahrern (außerorts beträgt dieser 2 m) in der Straße Hohnsen unterschreiten.
Am Mittwochnachmittag dieser Woche (17.07.2024) haben sich Kräfte der Verfügungseinheit des Problems angenommen und entsprechende Kontrollen durchgeführt. In einem Zeitraum von zweieinhalb Stunden registrierten die Beamten fünf Verstöße, die allesamt mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro geahndet wurden. Die betroffenen Kraftfahrer zeigten sich alle einsichtig.
Die Beamten kamen mit einigen der Radler ins Gespräch, welche die Maßnahme sehr begrüßten.
Weitere Kontrollen seitens der Polizei sind geplant.
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