Widerstände gegen Polizeibeamte
(md) Am Donnerstag, 25.07., kam es am Abend bei zwei Einsätzen zu Widerständen gegenüber Polizeibeamten.
Gegen 18.00 Uhr wurde die Polizei aufgrund einer Körperverletzung im Bereich der ersten Empore Marien-/Königstraße in Paderborn alarmiert. Zeugen hatten einen Mann dabei beobachtet, wie dieser eine Frau mehrfach ins Gesicht geschlagen hatte. Die Beamten trafen die beiden an und trennten den Beschuldigten von der Frau. Während der Identitätsfeststellung riss sich der Tatverdächtige, ein 23-jähriger Algerier, los und verdrehte dem Polizisten den Daumen. Dem anderen Beamten schlug er mit der Faust ins Gesicht und flüchtete in Richtung Königsplatz. Passanten versuchten den Flüchtenden aufzuhalten, der letztlich von den Beamten festgehalten werden konnte und dabei erheblichen Widerstand leistete. Während seiner Ingewahrsamnahme versuchte er, einen weiteren Mann zu animieren, ihm zu helfen. Unter Androhung von Reizgas entfernte sich dieser von der Örtlichkeit. Der Beschuldigte kam in Polizeigewahrsam. Ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung wurden eingeleitet, die beiden Polzisten wurden so schwer verletzt, dass sie nicht mehr dienstfähig waren.
Ebenfalls am Donnerstag, gegen 23.50 Uhr, meldeten Zeugen eine stark alkoholisierte Frau, die in der Marienstraße Passanten an den dortigen Örtlichkeiten belästige und randaliere.
Dem Platzverweis, den die eingesetzten Beamten mehrfach aussprachen, kam die 33-Jährige nicht nach, beleidigte die Beamten und äußerte sich sexuell anzüglich. Zur Durchsetzung des Platzverweises kam die Frau letztendlich in Polizeigewahrsam, nachdem ihr im Krankenhaus entsprechende Gewahrsamsfähigkeit attestiert wurde, die zuvor vom Polizeiarzt abgelehnt worden war. Augenscheinlich hatte die Frau durch Vortäuschen einer schlechteren Verfassung verhindern wollen, in Gewahrsam zu kommen. Hier biss sie während der Durchsuchung eine Polizeibeamtin in die Hand, die aber dienstfähig blieb. Gegen die Beschuldige wurden Anzeigen gefertigt wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Missbrauch von Notrufen und Vortäuschen einer Straftat.
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