Fußgängerin wird bei Verkehrsunfall schwer verletzt

Eine 34 Jahre alte Fußgängerin ist am Sonntag (28.07.), gegen 13:40 Uhr, vom Auto eines 64 Jahre alten Neussers angefahren und schwer verletzt worden. Rettungskräfte transportierten die Frau zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Der Autofahrer war an der Einmündung Salzstraße / Hafenstraße nach links in die Hafenstraße abgebogen und hatte die Neusserin auf dem Zebrastreifen mit seinem Wagen erfasst. Bei der Unfallaufnahme kam heraus, dass der Mann die Auflagen in seinem Führerschein, eine Brille oder Kontaktlinsen mit Sehstärke zu tragen, nicht beachtet hatte. Da dieses Verhalten zum Unfall beigetragen haben könnte, stellten die Beamten die Fahrerlaubnis des Neussers noch vor Ort sicher. Die weiteren Ermittlungen hat das Verkehrskommissariat 1 in Neuss übernommen. Wissenswert: Wer beim Autofahren wegen geistiger oder körperlicher Mängel einen anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann genauso bestraft werden wie derjenige, der dies infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel tut. Es drohen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: