Möllner Innenstadt – Kontrollen des Durchfahrtverbotes

30. Juli 2024 | Kreis Herzogtum Lauenburg - Mölln Nach vermehrten Beschwerden von Anwohnern wird das Durchfahrtverbot in der Möllner Innenstadt kontrolliert. Am ersten Wochenende wurden insgesamt mehr als 130 Fahrzeuge kontrolliert, deren Fahrer kein berechtigtes Anliegen zum Befahren der Innenstadt hatten. Seit mehr als einem Jahr finden umfangreiche Baumaßnahmen in Mölln statt. Hierzu ist das Befahren der Innenstadt - unter anderem der Seestraße und der Wallstraße nur Anliegern gestattet. Ein Anliegen hat nur der Verkehrsteilnehmer, der ein Grundstück in der Innenstadt bewohnt oder dort etwas nachweislich zu erledigen hat. Die Aussage: "Mein Anliegen ist das Durchfahren dieser Straße" oder ähnliches gilt hier nicht. Das Befahren der gesperrten Bereiche kann mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro geahndet werden. Die Beamten der Polizeistation Mölln werden auch in der nächsten Zeit das Verbot der Durchfahrt vermehrt kontrollieren. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Ratzeburg - Stabsstelle / Presse - Jacqueline Fischer Telefon: 04541/809-2010 E-Mail: Presse.Ratzeburg.PD@polizei.landsh.de