PD Dresden – Verdacht der Nötigung zum Nachteil eines Wahlkampfteams in Dohna – Beschuldigter ermittelt

Verdacht der Nötigung zum Nachteil eines Wahlkampfteams in Dohna - Beschuldigter ermittelt Medieninformation: 443/2024 Verantwortlich: Thomas Geithner Stand: 02.08.2024, 11:28 Uhr Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Verdacht der Nötigung zum Nachteil eines Wahlkampfteams in Dohna Beschuldigter ermittelt Schwert sichergestelltIn dem Ermittlungsverfahren wegen des Angriffs auf ein Wahlkampfteam der Partei DIE LINKE in Dohna vom 31. Juli 2024 (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 439/24 vom 01.08.2024) konnte ein Tatverdächtiger (69) ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln nunmehr gegen einen 69-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der Nötigung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 31. Juli 2024 gegen 19:30 Uhr aus seinem Wohnhaus in Dohna eine fünfköpfige Gruppe von Wahlkampfhelfern der Partei DIE LINKE zunächst unter Androhung von Gewalt verbal aufgefordert zu haben, sich zu entfernen. Kurze Zeit später soll der Beschuldigte mit einem Schwert in der Hand in bedrohlicher Weise auf die Geschädigten zugegangen sein, woraufhin diese flüchteten. Der Beschuldigte konnte im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen identifiziert werden. Er ist nicht vorbestraft und geständig. Er hat angegeben, sich durch Lärm auf der Straße gestört gefühlt und aus diesem Grund so reagiert zu haben. Das Schwert wurde von der Polizei sichergestellt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden dauern an.