W Festnahme nach Verfolgungsfahrt – Gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei Wuppertal
Am Montagabend (05.08.2024, 19:10 Uhr) beabsichtigte eine
Funkstreifenwagenbesatzung, den Fahrer eines Seat Cupra Formentor
einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu unterziehen.
Als der Fahrzeugführer dem ersten Anschein nach sein Fahrzeug auf
einem Tankstellengelände an der Carnaper Straße stoppte, verließen
die Beamten ihren Streifenwagen, um den Mann und sein Fahrzeug zu
kontrollieren. Der Autofahrer setzte seine Fahrt unvermittelt fort
und entzog sich so der Verkehrskontrolle.
Die Polizisten besetzen umgehend ihr Fahrzeug und verfolgten den
Mann.
Der Fahrer des Seat flüchtete über innerstädtische Straßen. Dort
stieß er zunächst im Bereich der Kreuzung Carnaper Straße/Bromberger
Straße mit einem Verkehrszeichen zusammen, setzte seine Fahrt aber
weiter fort, bis er schlussendlich in der Hans-Sachs-Straße gegen
eine Straßenlaterne prallte. Der Autofahrer stieg aus und flüchtete
zu Fuß. Dabei entledigte er sich mitgeführter Gegenstände.
Eingesetzte Polizeibeamte verfolgten den Mann, stellten ihn und
nahmen ihn anschließend fest. Aufgrund erheblicher
Widerstandshandlungen setzten die Eingreifkräfte hierbei das
Distanzelektroimpulsgerät (DEIG, sog. "Taser") ein. Der
Rettungsdienst versorgte den Mann anschließend.
Bei der Absuche des Fluchtwegs, die mit einem Diensthund unterstützt
wurde, fanden die Beamten Betäubungsmittel, die dem Tatverdächtigen
zuzuordnen sind. Auch im Fahrzeug fand der Diensthund
Betäubungsmittel.
Bei der Durchsuchung seiner Person stellten die Polizisten eine
fünfstellige Summe an Bargeld sicher.
Der Seat wurde abgeschleppt und sichergestellt.
Bei dem Mann handelt es sich um einen 40 Jahre alten marokkanischen
Staatsbürger. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich
heraus, dass der Tatverdächtige hinreichend polizeilich in
Erscheinung getreten ist. So war er in der Vergangenheit als der
sogenannte "König vom Berliner Platz" aufgefallen und mit Urteil des
Landgerichts Wuppertal vom 11.06.2022 unter anderen wegen
Drogendelikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren
verurteilt worden. Zudem hatte das Landgericht seine Unterbringung in
einer Entziehungsanstalt angeordnet und bestimmt, dass diese
Unterbringung nach einem Vorwegvollzug von 2 Jahren und 6 Monaten
Freiheitsstrafe zu erfolgen hatte. Bedingt durch die anzurechnende
Untersuchungshaft befindet sich der Beschuldigte derzeit in einer
Unterbringung in der LVR-Klinik Bedburg-Hau, von wo aus ihm ein
Urlaub gewährt worden war.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wird der Tatverdächtige am
heutigen Tage (06.08.2024) dem Haftrichter am Amtsgericht Wuppertal
mit dem Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft vorgeführt. Dem
Beschuldigten droht wegen der neuen Tat eine empfindliche
Freiheitsstrafe. Zudem wird die Strafvollstreckung aus dem Urteil des
Landgerichts Wuppertal fortgesetzt werden. Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Wuppertal
Herr Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert
Tel.: 0202-5748-410