Wechselseitige Körperverletzung nach vorausgegangener Nötigung im Straßenverkehr auf der BAB 643 bei Wiesbaden
Am Samstag, den 10.08.2024 gegen 16:48 Uhr kam es auf der BAB 643 bei Wiesbaden zu einer wechselseitigen Körperverletzung. Vorausgegangen war eine Nötigung im Straßenverkehr. Zwischen zwei Pkw Fahrern (47 Jahre aus Frankfurt und 20 Jahre aus Wiesbaden) kam es auf der BAB 643 zu einer Auseinandersetzung im Straßenverkehr. Einer der beiden Pkw Fahrer bremste den anderen Pkw Fahrer aus. In Folge dieser Auseinandersetzung hielten beide Pkw Fahrer im Bereich der BAB 643 / BAB 66 bei Wiesbaden an und stiegen aus ihren Pkw aus. Dort kam es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung, wodurch beide Personen leicht verletzt wurden. Beide Personen wurden vor Ort durch einen Rettungswagen ärztlich versorgt, konnten im Anschluss aber wieder entlassen werden. Entsprechende Strafanzeigen wegen Nötigung und wechselseitiger Körperverletzung wurden gefertigt.
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