Rems- Zahlreiche Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen

Die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche ist ein Problem. Übermäßiger Alkoholkonsum führt bei Jugendlichen in der Öffentlichkeit nicht selten zu Provokationen, Pöbeleien, Ordnungsstörungen oder Körperverletzungen. Zum Schutz der Minderjährigen, Sensibilisierung des Einzelhandels zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und zur Reduzierung alkoholbedingter Jugenddelinquenz hat das Polizeirevier Fellbach in den vergangenen zwei Wochen in verschiedenen Geschäften des Einzelhandels eine Testkaufaktion durchgeführt. Insgesamt wurden 53 Geschäfte in Fellbach und in Kernen kontrolliert. Dabei konnten 37 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt werden. Im Einzelnen wurden dem jugendlichen Testkäufer 20x branntweinhaltige Alkoholgetränke, 14x Tabakwaren und in einem Fall eine Blu-Ray mit FSK 18 verkauft, obwohl dieser noch nicht volljährig war. Zweimal wurde ihm sogar der Aufenthalt in einem Sonnenstudio erlaubt. Da die Haut von Kindern und Jugendlichen besonders krebsgefährdet ist, erlaubt der Gesetzgeber den Besuch von Solarien erst ab einem Alter von 18 Jahren. "In der Summe ergibt sich bei den Testkäufen eine Beanstandungsquote von fast 70 %", so Polizeihauptkommissar Niels Mayer, Leiter des Fellbacher Ermittlungsdienstes. Bereits im Jahr 2022 hat die Polizei bei einer ähnlichen Testkaufaktion 110 Objekte kontrolliert und dabei 65 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Damals lag die Beanstandungsquote bei rund 60 %. Die auffällig hohe Anzahl an Verstößen zeigt, dass eine Überprüfung des Mindestalters bei Jugendlichen durch den Einzelhandel nicht konsequent erfolgt. "Obwohl bei sehr vielen Kassen in den Geschäften mittlerweile technische Einrichtungen zur Altersüberprüfung vorhanden sind, hat ein Großteil des Verkaufspersonals keinen Ausweis vom Testkäufer verlangt", resümiert Niels Mayer. Dabei geben viele Kassen sogar einen Warnton ab und blenden das erforderliche Geburtsdatum ein, wenn Waren gescannt werden, die nur an Volljährige abgegeben werden dürfen. "So wie es aussieht, scheint es für Jugendliche in Fellbach und Kernen noch immer sehr leicht zu sein, unerlaubt Alkohol und Zigaretten zu kaufen", stellt Revierleiter Jan Kempe fest. Die Polizei hat aufgrund dieses anhaltenden Trends ein Handlungsbedarf erkannt und wird das Thema künftig weiter im Fokus behalten. Festgestellte Verstöße werden bei der zuständigen Bußgeldstelle zur Anzeige gebracht. Viele Geschäfte des Einzelhandels führen jedoch regelmäßige interne Jugendschutzschulungen für Ihr Verkaufspersonal durch und tragen so aktiv zum Jugendschutz bei. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Aalen Pressestelle Böhmerwaldstraße 20 73431 Aalen Telefon: 07361/580-106 E-Mail: Aalen.pp.sts.oe@polizei.bwl.de