Gemeinsame Pressemeldung von Staatsanwaltschaft und Polizei – Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung nach Attacke auf 20-Jährigen – Ein Tatverdächtiger in U-Haft
HILDESHEIM - (jpm) Nach einer körperlichen Attacke auf einen 20-Jährigen in der Kruppstraße am gestrigen Sonntagnachmittag, 11.08.2024, gegen 13:30 Uhr, bei welcher der Mann schwer verletzt worden ist, ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung. Dringend tatverdächtig sind zwei 27 und 36 Jahre alte Männer aus der Gemeinde Harsum bzw. aus Hildesheim.
Vorliegenden Erkenntnissen zufolge gingen gestern Hinweise auf eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen bei der Polizei ein. Mehrere Streifenwagen machten sich umgehend auf den Weg und trafen in der Kruppstraße auf den schwer verletzten 20-jährigen aus Hannover.
Erste Befragungen ergaben, dass das Opfer mit einem Baseballschläger angegriffen worden sei und die Täter sich noch im Nahbereich aufgehalten haben sollten. Während der weiteren Sachverhaltsaufnahme und noch ehe die Tatverdächtigen von den Einsatzkräften aufgegriffen wurden, erschienen diese von sich aus am Tatort. Der 20-Jährige identifizierte sie sofort als die Männer, von denen er zuvor angegriffen worden sei.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die Tatverdächtigen den 20-Jährigen mit Schlägen und Tritten traktierten und der 36-Jährige zudem mehrfach mit einem Baseballschläger auf das Opfer einschlug, ehe beide von diesem abließen.
Der 20-Jährige kam in ein Krankenhaus. Lebensgefahr soll nach gegenwärtigem Ermittlungsstand nicht bestehen.
Die Tatverdächtigen wurden vorläufig festgenommen und zur Dienststelle in der Schützenwiese gebracht. Das mutmaßliche Tatwerkzeug wurde sichergestellt.
Am heutigen Montag wurden die bisherigen Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft bewertet und als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Im weiteren Verlauf war der 27-Jährige mangels Haftgründen zu entlassen. Gegen den 36-Jährigen wurde indes wegen Fluchtgefahr Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Diesem Antrag folgte das Amtsgericht und erließ einen entsprechenden Beschluss. Der Tatverdächtige befindet sich mittlerweile in einer Justizvollzugsanstalt.
Die genauen Hintergründe der Tat sind Teil der andauernden Ermittlungen.
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