BPOLD FRA: Pressemitteilung der Fraport AG und der Bundespolizei Passagierhinweis: ab September Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck wieder an allen Kontrollstellen begrenzt
Ausschließlich Behältnisse von maximal 100 ml in einem verschließbaren 1-Liter Beutel zulässig / Ausgenommen sind Medikamente und flüssige Babynahrung
Ab 1. September 2024 ist die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck am Flughafen Frankfurt wieder an allen Passagier-Sicherheitskontrollen begrenzt: Fluggäste dürfen Flüssigkeiten dann nur in Behältern mit einem Volumen von bis zu 100 Millilitern mitnehmen, diese sollten sich in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvolumen von bis zu einem Liter befinden.
Hintergrund der Neuregelung ist eine Änderung im Recht der Europäischen Union, die auch die zum Teil bereits vorhandenen CT-Scanner am Flughafen Frankfurt betrifft. An den mit CT-Technik ausgestatteten Kontrollstellen müssen Passagiere elektronische Geräte sowie korrekt gepackte wiederverschließbare, durchsichtige Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu einem Liter auch weiterhin nicht auspacken.
Grundsätzlich gilt: Fluggäste tragen durch eine gute Urlaubsvorbereitung zu einem schnellen und bequemen Reiseantritt bei. Beim Packen der Koffer sollten sie Menge und Gewicht ihres Reisegepäcks beachten, das die Airlines festlegen. Beim Handgepäck beschränken sich Passagiere auf das Nötigste und nehmen, wenn möglich, nur eine Tasche pro Person mit. Siehe auch: Handgepäck (frankfurt-airport.com).
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Weitere Informationen zur Reisevorbereitung sowie viele andere Tipps für den Aufenthalt am Flughafen Frankfurt gibt es hier: Reise Guide (frankfurt-airport.com).
Rückfragen bitte an:
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Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
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E-Mail: presse.flughafen.fra@polizei.bund.de
Fraport AG
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