Fahren ohne Fahrerlaubnis – in 189 Fällen
(km) Mitte August versahen Mitarbeitende des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität, ehemals Bundesamt für Güterverkehr) auf der A44 ihren Dienst in ihrem Kontrollfahrzeug.
Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit bemerkten sie in Richtung Bielefeld eine Sattelzugmaschine, die mit 110 km/h bei erlaubten 80 km/h unterwegs war.
Die Mitarbeitenden entschieden sich, den Sattelzug auf einem nahegelegenen Autohof anzuhalten und zu kontrollieren.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 40-jährige Fahrer seit etwa neun Monaten nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Die Auswertung des digitalen Betriebssystems am Sattelzug ergab, dass der Fahrer insgesamt 189 Tage sowie über 130 000 km die Maschine ohne gültige Fahrerlaubnis führte.
Gegen den 40-Jährigen wurde durch die hinzugezogene Polizei ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 189 Fällen eröffnet.
Zudem wurden weitere Fahrten ohne gültige Fahrerkarte und mehrere Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten zur Anzeige gebracht.
Ein weiteres Strafverfahren wurde gegen die Inhaberin der Firma wegen des Zulassens beziehungsweise Anordnens zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis eröffnet.
Der TÜV der Sattelzugmaschine war abgelaufen und weitere Mängel an den Bremsen auf der Lenkachse wurden festgestellt. Die Defekte konnten in einer nahegelegenen Fachwerkstatt behoben werden. Ein weiterer Firmenmitarbeiter durfte anschließend die Fahrt mit dem Sattelzug fortsetzen - der vorherige Fahrer nahm auf dem Beifahrersitz Platz.
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