Sicherung von Kindern im Auto – Polizei präsentiert alarmierende Ergebnisse bei Verkehrskontrollen

Der Verkehrsdienst der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis hat nach dem Ende der Ferien Verkehrskontrollen in der Nähe von Schulen durchgeführt. Was die Beamten dabei hinsichtlich der Sicherung von Kindern im Auto entdeckten, war höchst beunruhigend. In Siegburg-Kaldauen wurden am vergangenen Freitag (23. August) innerhalb von nur zwei Stunden sieben Fahrzeuge überprüft, in denen acht Kinder ohne jegliche Sicherung und fünf Kinder mit unzureichender Sicherung mitgenommen wurden. Das bedeutet, dass acht Kindern entweder gar kein Sicherheitsgurt anlegt wurde oder sie ohne einen Kindersitz im Auto saßen. Bei den unzureichend gesicherten Kindern waren zwar Gurte vorhanden, diese entsprachen jedoch nicht den Anforderungen an ein kindgerechtes Rückhaltesystem. Ein ähnliches Bild zeigte sich in Lohmar-Neuhonrath, wo ebenfalls sechs Kinder nicht ausreichend im Fahrzeug gesichert waren. Das traurige "Highlight" der Kontrollen fand in Sankt Augustin statt. In der Siegstraße wurde ein PKW angehalten, in dem ein Kind vollkommen ungesichert mit einer Schultüte auf dem Schoß saß, weil man den Opa noch mitnehmen wollte. Alle Autofahrer erhielten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige oder ein Verwarngeld. FAKTEN Ungesicherte Kinder haben im Falle eines Unfalls ein siebenmal höheres Risiko, schwer verletzt oder sogar getötet zu werden. Seit Einführung der Sicherungspflicht ist die Zahl der im Auto getöteten Kinder um etwa ein Drittel gesunken, die Zahl der schwer verletzten Kinder sogar um fast ein Viertel. Gemäß Straßenverkehrsordnung müssen Kinder unter zwölf Jahren und bei einer Körpergröße unter 150 cm ein "amtlich genehmigtes und für das Kind geeignetes Rückhaltesystem" benutzen - und zwar auf den Sitzen des Fahrzeugs, für die Sicherheitsgurte Pflicht sind. Tipps der Polizei Lassen Sie ältere Kinder bei der Auswahl des Schutzsystems mitreden! Nur dann akzeptieren sie den Sitz auch. Reine Sitzerhöhungen sollten erst ab einer Körpergröße von 110 cm (was ungefähr im Alter von 5 Jahren erreicht wird) eingesetzt werden. Passen Sie die Gurthöhenverstellung an die Körpergröße des Kindes an, damit der Schultergurt nicht am Hals anliegt. Wenn sich das Kind selbst anschnallt, sollten Sie den Gurtverlauf überprüfen. Ein unter dem Arm durchgeführter Schultergurt aus Bequemlichkeit ist äußerst gefährlich. Wenn im Fahrzeug keine Kopfstützen vorhanden sind und der Kopf des Kindes über die Rückenlehne hinausragt, sollten Sie niemals auf die Sitzerhöhung verzichten. Sitzerhöhungen sind nur in Kombination mit Dreipunktgurten erlaubt. Sind auf der Rückbank in der Mitte lediglich Beckengurte vorhanden, dürfen sie dort nicht verwendet werden. Für längere Fahrten sind Schlafstützen empfehlenswert, idealerweise mit integrierter Schultergurtführung, die verhindern, dass Kopf und Oberkörper nach vorne oder zur Seite kippen. (Bi) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de