Lübeck – St. Gertrud / Korrektur: Polizei gelingt Festnahme nach Schockanruf
Gemeinsame Medieninformation der Pressestellen der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck
Am Montagnachmittag (26.08.2024) kam es in Lübeck St. Gertrud zu einem so genannten Schockanruf. Demnach solle die Tochter des Angerufenen einen Unfall verursacht haben und nun eine Kaution bezahlt werden, damit eine Gefängnisstrafe abgewendet werden kann. Der Mann erkannte den Trick und wandte sich an die Polizei. Diese konnte eine Frau, die als Abholerin fungierte, festnehmen.
Kurz nach 14:00 Uhr kam es zu dem Anruf bei dem 68-jährigen Geschädigten in Lübeck. Seine Tochter habe einen Unfall verursacht. Der Unfallgegner liege nun im Koma. Um eine Gefängnisstrafe zu verhindern, solle eine Kaution bezahlt werden. Hierbei gab sich der Anrufer als Polizeibeamter aus, auch von einem Staatsanwalt sei gesprochen worden. Der Angerufene erkannte die Masche und verständigte in einem günstigen Moment die echte Polizei.
Der Lübecker ließ den Anrufer in dem Glauben, eine entsprechende Bargeldsumme parat zu haben und vor Ort übergeben zu wollen. Tatsächlich näherte sich im späteren Verlauf eine junge Frau der Wohnanschrift, die eine Tüte mit dem vermeintlichen Bargeld in Empfang genommen hatte und anschließend in ein Taxi steigen wollte.
In diesem Moment griffen die zusammengezogenen spezialisierten Kräfte der Polizeidirektionen Lübeck und Ratzeburg ein und nahmen die Frau fest. Im Rahmen weiterer Ermittlungen stellte sich heraus, dass es sich bei der Frau um eine 17-Jährige aus dem europäischen Ausland handelt. Bei ihr konnten mehrere Mobiltelefone und ein vierstelliger Bargeldbetrag gefunden werden. Alles wurde sichergestellt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgte eine richterliche Vorführung am nächsten Tag. Antragsgemäß ordnete das Amtsgericht Lübeck Untersuchungshaft für die 17-Jährige an.
Die weiteren Ermittlungen werden beim Kommissariat 14 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck geführt. Es besteht der Verdacht des Betruges durch gewerbs- und bandenmäßige Begehung.
An dieser Stelle gibt die Polizeidirektion folgende Präventionshinsweise:
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur
Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein
Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht
(Kaution). - Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer
Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der
Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange
Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern. - In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur
Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit
strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten
über den Vorfall sprechen würde. - Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen
oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer
Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und
wählen selbst die 110. - Seien Sie ebenfalls misstrauisch, wenn sich Angehörige unter
einer vermeintlich neuen Nummer melden, eine Notlage vortäuschen
und um Überweisungen auf Ihnen nicht bekannte Bankverbindungen
bitten. - Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder
Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre
Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab. - Geben Sie auf keinen Fall Auskünfte über ihre finanzielle
Situation oder ihre Vermögenswerte.Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Maik Seidel - Pressesprecher
Telefon: 0451-131-2005
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de