Nach tätlichem Angriff auf Polizeibeamte in Untersuchungshaft (Esslingen)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart
und des Polizeipräsidiums Reutlingen:
Esslingen (ES): Unter anderem wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Polizeirevier Esslingen gegen einen einschlägig polizeibekannten 23-Jährigen. Dem Verdächtigen wird vorgeworfen, am Samstagabend (31.08.2024) in Esslingen im Zuge seiner wegen einer vorangegangenen Sachbeschädigung erfolgten, vorläufigen Festnahme erheblichen Widerstand geleistet und dabei insgesamt vier Polizeibeamtinnen und -beamte verletzt zu haben. Der Mann befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Zeugenangaben zufolge soll der Beschuldigte zunächst gegen 17.15 Uhr eine Fensterscheibe am Gebäude der Hochschule in der Kanalstraße eingeschlagen und eingetreten haben. Die alarmierten Einsatzkräfte des Polizeireviers Esslingen trafen den erheblich alkoholisierten und mutmaßlich unter dem Einfluss weiterer berauschender Substanzen stehenden Beschuldigten in Tatortnähe an. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens mussten ihm bereits bei der Personenkontrolle Handschließen und in der Folge eine Spuckschutzhaube angelegt werden, wogegen er sich wehrte. Vor dem Transport zum Polizeirevier soll der Verdächtige die Einsatzkräfte insbesondere mit Fußtritten attackiert haben. Nur unter erheblichem Kraftaufwand gelang es den eingesetzten Beamtinnen und Beamten schließlich, den 23-Jährigen am Boden zu fixieren und nach Eintreffen weiterer Streifenwagenbesatzungen zu überwältigen.
Vier Polizeibeamtinnen und -beamte wurden teils erheblich verletzt und mussten im Krankenhaus ambulant behandelt werden. Nach derzeitigem Stand konnten zwei Beamtinnen ihren Dienst aufgrund ihrer durch Tritte erlittenen Kopfverletzungen nicht fortsetzen. Der Beschuldigte war leicht verletzt geblieben.
Der 23-jährige Deutsche, der erst Mitte August nach einer wegen verschiedener Delikte verbüßten Freiheitsstrafe aus einer Haftanstalt entlassen worden war, wurde im Lauf des Sonntags beim Amtsgericht Esslingen der zuständigen Haftrichterin vorgeführt, die den von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. (ak)
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