Pressemitteilung zum Thema „Computerbetrug“ der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 04.09.2024
++Computerbetrug++
Leer - Computerbetrug
Betrug am Computer ist hinlänglich bekannt. Beinahe jeder hat schon von den sogenannten "Microsoft-Anrufen" gehört, bei welchem sich eine zumeist englischsprechende Person am Telefon meldet und mitteilt, dass auf dem Computer Störungen vorhanden sein. Der unbekannte Anrufer bietet dann vermeintliche Hilfe an und installiert auf dem Computer mit Unterstützung des Nutzers ein Fernwartungsprogramm und bekommt Zugriff auf das gesamte System. Bei den Anrufen sind mittlerweile die meisten Computernutzer gewarnt, aber es geht auch anders. Im Fall eines 76-jährigen Herren aus dem Landkreis Leer bahnte sich der Betrug anders an. Und zwar in der Form, dass der Betroffene ein sogenanntes Pop-up auf seinen Bildschirm bekam. In diesem kleinen Feld erschien dann eine gefälschte Microsoftwarnung, mit dem Hinweis, dass der Computer gehackt worden sei und eine Soforthilfe per Telefon unter einer dort angezeigten Nummer notwendig sei. Der 76-jährige rief die Nummer an und wurde mit einem angeblichen Mitarbeiter verbunden, der Soforthilfe versprach. Der vermeintliche Mitarbeiter gab dem Betroffenen Anweisungen zu Arbeitsschritten, die er auf dem PC durchzuführen hätte. Was der 76-jährige Mann jedoch nicht wusste, war der Umstand, dass er durch die Arbeitsschritte ein Fernwartungsprogramm installierte und dem Betrüger somit Zugriff auf seinen PC ermöglichte. Die gesamte Prozedur zog sich über mehr als vier Stunden hin, in welchen der Betrüger auch Zugänge von Online-Konten abfragte und um Einloggen des TAN-Generators bat. Nach diversen Schritten wurde der Bildschirm bei dem Betroffen schwarz. Der Betrüger hat noch weitere Male versucht, Kontakt mit dem Betroffenen aufzunehmen, der aber zwischenzeitlich die Polizei kontaktiert hatte. Eine anschließende Überprüfung der Konten bei den kontoführenden Instituten ergab, dass die meisten Überweisungen als unklar vom Sicherheitssystem der Banken angehalten worden waren und sich der Schaden somit auf knapp 500 Euro beschränkte. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf folgendes hin:
Auch wenn ein Pop-up mit einer Warnung auf dem Bildschirm auftaucht, sollte auf keinen Fall die dort angezeigte Nummer angerufen werden. Um festzustellen, ob auf dem PC Probleme herrschen, die eigene Sicherheitssoftware durchlaufen lassen und schauen, ob diese Bedrohungen auf dem Computer erkennt. Danach, um einfach Sicherheit zu haben, den PC einmal herunterfahren. Der nächste Schritt ist, in den Einstellungen das Anzeigen von Pop-up`s auszuschalten. Das funktioniert in den Einstelllungen ihres Browsers. Wer sich mit diesen Begrifflichkeiten nicht auskennt, sollte sich Hilfe im Familien-oder Freundeskreis holen. Sollte ein Telefonat zustande kommen, dann darf auf keinen Fall den Anweisungen der fremden Person gefolgt werden. Zudem dürfen keine persönlichen Daten zu Konten, Personen, Passwortzugängen etc. herausgegeben werden. Niemals im Rahmen so eines Telefonates des TAN-Generator aktivieren. In Sachen online-Banking ist den Sicherheitsanweisungen des kontoführenden Institutes dringend zu folgen. Ist ein Telefonat unter den oben beschriebenen Bedingungen zustande gekommen und ein Schaden eingetreten, ist umgehend das kontoführende Institut zu informieren. Passwörter sind umgehend zu ändern, obwohl die Gefahr besteht, dass dies über den eigenen betroffenen PC nicht mehr möglich ist. Je nach Anbieter gibt es Informationen im Support ihres Betriebssystems. Dort gibt es erste Hilfe. Wenn jemand sich gar nicht auskennt, sollte er das eigene Gerät vom Netz nehmen und einen Fachmann zurate ziehen. Im Schadensfall anschließend immer Anzeige bei der Polizei erstatten
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Leer/Emden
Svenia Temmen
Pressestelle
Telefon: 0491-97690 114
E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de