Untersuchungshaftbefehl wegen Totschlags erlassen – Folgemeldung zum Tötungsdelikt Jüchen
Mit Pressemeldungen von Montag und Dienstag (02./03.09.) berichteten Staatsanwaltschaft und Polizei über das Tötungsdelikt auf der Bundesstraße 59 bei Jüchen, bei dem im Rahmen der Ermittlungen am 03.09.2024 ein Verdächtiger vorläufig festgenommen wurde.
Links zur Pressemeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/5855673
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/5856688
Der Tatverdächtige wurde am Mittwoch (04.09.) einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaftbefehl wegen Totschlags erließ.
Die Hintergründe, die Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer sowie ein Motiv der Tat sind weiterhin unklar und Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen.
Presseanfragen zum Ermittlungsverfahren sind an die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach zu richten.
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