Untersuchungshaftbefehl wegen Totschlags erlassen – Folgemeldung zum Tötungsdelikt Jüchen

Mit Pressemeldungen von Montag und Dienstag (02./03.09.) berichteten Staatsanwaltschaft und Polizei über das Tötungsdelikt auf der Bundesstraße 59 bei Jüchen, bei dem im Rahmen der Ermittlungen am 03.09.2024 ein Verdächtiger vorläufig festgenommen wurde. Links zur Pressemeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/5855673 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/5856688 Der Tatverdächtige wurde am Mittwoch (04.09.) einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaftbefehl wegen Totschlags erließ. Die Hintergründe, die Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer sowie ein Motiv der Tat sind weiterhin unklar und Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Presseanfragen zum Ermittlungsverfahren sind an die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach zu richten. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: