Fahrerflucht nach Zusammenstoß

Am Mittwoch (04.09.) kam es auf der Necklenbroicher Straße in Meerbusch zu einem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen wollte eine 53-jährige Deutsche aus Düsseldorf um etwa 10:10 Uhr auf einen Parkplatz abbiegen. Dabei kam es zur Kollision mit einem vermutlich in die selbe Richtung fahrenden Pkw. Dieser entfernte sich nach dem Zusammenstoß in Fahrtrichtung Kaarst. Die Düsseldorferin blieb dabei unverletzt. Nach ihren Schilderungen handelte es sich bei dem anderen Fahrzeug um einen schwarzen Kleinwagen. Genauere Angaben zum Hergang konnte sie nicht machen. Deswegen sucht das ermittelnde Verkehrskommissariat 1 nach Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können. Wer etwas beobachtet hat, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02131 3000 mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Unfallflucht kann neben Geld- oder sogar Freiheitsstrafen für den Täter auch Fahrverbot oder Führerscheinentzug bedeuten. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist kein Kavaliersdelikt. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben diese unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: