Heidelberg: Haftbefehle gegen Ehepaar wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Ladendiebstahls
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehle gegen eine 30-jährige Frau sowie einen 35-jährigen Mann erlassen. Ihnen wird gewerbsmäßiger Diebstahl vorgeworfen.
Die Tatverdächtigen sollen am Dienstag, den 10.09.2024, gegen 15:35 Uhr zahlreiche Kleidungsstücke sowie eine Spielzeugpuppe im Gesamtwert von knapp 1.200 Euro aus einem Kaufhaus in der Heidelberger Altstadt entwendet haben, um sich auf diese Weise eine Einnahmequelle zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes zu verschaffen.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen beobachtete ein Ladendetektiv die tatverdächtige Frau dabei, wie diese die Waren in mitgeführte Rucksäcke steckte und anschließend das Kaufhaus verließ. Im Außenbereich des Kaufhauses konnte der sie verfolgende Detektiv zunächst nur ihren Ehemann mit einem Teil der Diebesbeute antreffen. Der Mann soll daraufhin die Tat sofort zugegeben haben.
Die zunächst geflüchtete Frau konnte durch den Ladendetektiv kurze Zeit später gegenüber von dem Kaufhaus entdeckt und angesprochen werden. Daraufhin soll auch sie die Tat zugegeben haben. Die restliche Beute konnte schließlich in einem in der Nähe geparkten Transporter aufgefunden werden.
Anschließend verständigte der Ladendetektiv das Polizeirevier Heidelberg-Mitte, dessen Streife die beiden Tatverdächtigen vorläufig festnahm.
Am 11.09.2024 wurde das beschuldigte Ehepaar der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Diese erließ wegen Fluchtgefahr die von der Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragten Haftbefehle und eröffnete sie den Beschuldigten. Während die Richterin den Haftbefehl gegen den Ehemann gegen Auflagen außer Vollzug setzte, ordnete sie gegen seine Frau den Vollzug des Haftbefehls an.
Im Anschluss wurde die Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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