(UL) Blaubeuren – Nicht um den Schaden gekümmert / Ermittelt werden konnte der Verursacher nach einem Unfall am Mittwoch in Blaubeuren.

Wie die Polizei mitteilt, ereignete sich der Unfall gegen 10.45 Uhr in der Weilerstraße. Ein Fahrer eines VW Kleinbus fuhr von einem Kundenparkplatz in Richtung Ausfahrt. Dabei missachtete er wohl den Vorrang eines entgegen kommenden Ford. An der engen Ausfahrt zur Weilerstraße streifte der VW den stehenden Ford und hinterließ dabei am hinteren linken Kotflügel einen Schaden. Der zunächst unbekannte Ford-Fahrer fuhr weiter. Ermittlungen des Polizeiposten Blaubeuren führten zu einem 58-Jährigen. Der und sein Fahrzeug konnten wenig später im Rahmen der weiteren Ermittlungen im Blaubeurer Stadtgebiet festgestellt werden. Die Unfallspuren passten zu dem beschädigten VW. Den Schaden an beiden Autos schätzt die Polizei auf etwa 1.600 Euro. Den 58-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen Unfallflucht. Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall zu bleiben. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich um die Schadensregulierung zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig. ++++1792783 Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de