Hund verletzt drei Personen
Am gestrigen Donnerstag (19. September) kam es gegen 15.53 Uhr in der Rochusstraße in Kall-Wahlen zu einem Zwischenfall mit insgesamt drei verletzten Personen und einem Hund.
Ein 61-Jähriger aus Bad Münstereifel beabsichtigte am gestrigen Tag mit einem Berner Sennenhund von einem Bekannten spazieren zu gehen.
Da er dies regelmäßig durchführt, öffnete er auch am gestrigen Tag hierzu einen auf dem Grundstück befindlichen Bauzaun. Dort leben mehrere Hunde.
Anstelle des Berner Sennenhundes, kam jedoch eine englische Bulldogge auf ihn zugestürmt.
Das Tier wuchtete den 61-Jährigen zu Boden und biss nach ihm.
Der Mann versuchte den Angriff abzuwehren, jedoch ließ der Hund nicht von ihm ab.
Aus Not klopfte der Mann an einer Hauseingangstür in der Nachbarschaft so stark um Hilfe, dass das Glas der Hauseingangstür zu Bruch ging. Auch dabei zog sich der Mann Verletzungen zu.
Ein 47-jähriger Anwohner und eine 31-Jährige aus der Gemeinde Nettersheim wurden auf die Hilfeschreie aufmerksam und eilten dem Mann auf der Straße zur Hilfe.
Die beiden Helfer wurden von dem Hund ebenfalls gebissen.
Der Hund ließ jedoch von den Helfern ab und griff den 61-Jährigen erneut an.
Eine weitere Anwohnerin (34) drückte daraufhin ihre Hauseingangstür auf.
Der 61-Jährige konnte sich zunächst in den Hausflur der 34-Jährigen flüchten, jedoch ließ der Hund nicht von dem Mann ab.
Erst, nach dem die 34-Jährige einen kalten Eimer Wasser auf den Hund schüttete, ließ der Hund von dem Mann ab und entfernte sich auf die Straße.
In der Zwischenzeit folgten der Bulldogge noch sechs weitere Hunde von dem Grundstück auf die Straße. Diese verhielten sich jedoch den Anwohnern gegenüber nicht aggressiv.
Der 61-Jährige wurde so schwer verletzt, dass er mit einem Rettungshubschrauber in eine Uniklinik geflogen wurde.
Die beiden Helfer sind rettungsdienstlich versorgt worden.
Beim Eintreffen der Polizeibeamten befanden sich die Hunde wieder auf dem Grundstück des Eigentümers.
Im Anschluss wurde von einem Polizeibeamten der geöffnete Bauzaun zunächst provisorisch verschlossen.
So konnte ein erneutes Heraustreten der Hunde verhindert werden.
Die Bulldogge wurde zur Gefahrenabwehr und Wesensprüfung beschlagnahmt und einem Tierheim zugeführt.
Das zuständige Kreisveterinäramt wurde informiert.
Der Eigentümer der Hunde befand sich zum Tatzeitpunkt nicht an der Wohnanschrift.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen bezüglich der fahrlässigen Körperverletzung aufgenommen.
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