(BC) Laupheim – Von der Sonne geblendet / Am Donnerstag übersah eine 19-Jährige ein bevorrechtigtes Kleinkraftrad in Laupheim.
Gegen 8 Uhr fuhr die 19-Jährige mit ihrem VW in der Straße Obere Wiesen. Sie bog nach links in den Rottumweg ab. Dort war ein 16-Jähriger mit seiner Simson unterwegs. Der Jugendliche hatte Vorfahrt. Wie die Polizei berichtet, übersah die 19-Jährige wegen der tiefstehenden Sonne den Vorfahrtsberechtigten. Im Einmündungsbereich stießen die Fahrzeuge zusammen. Der 16-Jährige stürzte auf die Straße und zog sich Schürfungen an den Beinen zu. Der Rettungsdienst brachte ihn in eine Klinik. Den Schaden an dem fahrbereiten VW schätzt die Polizei auf etwa 2.000 Euro. An dem Zweirad entstand nur geringer Schaden.
Die Unfallgefahr wird durch Blendung aufgrund der auf- oder untergehenden Sonne wesentlich erhöht. Schmutz auf der Frontscheibe kann das Licht streuen und somit die Blendung verstärken, deshalb sollte man diese stets sauber halten. Man sollte Abstand halten während man geblendet wird, da auch der Vordermann geblendet werden könnte und dieser unvorhergesehen seine Geschwindigkeit reduziert. Ob Gefahren auf der Fahrbahn, Fußgänger oder Radfahrer, wenn man von der Sonne geblendet wird, sieht man diese erst später, die Geschwindigkeit ist deshalb anzupassen.
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Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
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