Widerstand bei Festnahme
Am frühen Donnerstagmorgen (26. September) leistete ein Mann bei seiner Festnahme Widerstand.
Gegen 23:35 Uhr fuhr ein Polizist mit seinem Streifenwagen in Hennef über die Landesstraße 333 (L333). Am Ortsausgang des Ortsteils Stein bemerkte der Beamte eine männliche Person auf dem Gehweg. Erst kurz darauf realisierte der Polizeibeamte, dass es sich bei der Person um einen polizeibekannten 29-Jährigen handelte, bei dem noch eine polizeiliche Maßnahme in Form einer sogenannten Gefährderansprache ausstand. Eine Überprüfung im polizeilichen Auskunftssystem ergab, dass außerdem ein offener Haftbefehl bestand. Da der Mann aus Hennef eine Geldstraße wegen eines Körperverletzungsdeliktes nicht beglichen hatte, sollte er ersatzweise eine Freiheitsstraße verbüßen. Gegen 01:00 Uhr konnte der Gesuchte, der zunächst nicht mehr angetroffen werden konnte, dann auf der Mittelstraße gesichtet werden.
Nachdem ihm der Haftbefehl eröffnet wurde, reagierte der Mann sehr nervös und versuchte zunächst sich herauszureden, indem er Vorgab, seine Inhaftierung sei nicht mehr notwendig, da er seine Geldstrafe beglichen habe. Als das widerlegt werden konnte, bat der Mann darum, einen Bekannten anrufen zu dürfen, der den ausstehenden Geldbetrag im unteren vierstelligen Bereich für ihn zahlen sollte. Nachdem auch dieser Versuch eine Inhaftierung abzuwenden misslang, wollten die Polizeibeamten den Straftäter zum Streifenwagen bringen. Hier begann er, sich gegen die polizeilichen Maßnahmen zur Wehr zu setzen, indem er nach den Beamten trat und sich mit aller Kraft gegen das Anlegen von Handfesseln zur Wehr setzte. Dabei wurden zwei der drei anwesenden Polizisten leicht verletzt. Schließlich gab der Hennefer sein zur Wehrsetzen unvermittelt auf und konnte auf eine Polizeiwache gebracht werden. Ein Atemalkoholtest ergab hier einen Wert von gut 0,6 Promille. Die Polizisten fertigten eine Strafanzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gegen den renitenten Hennefer.
Nachdem der 29-Jährige die restliche Nacht im Polizeigewahrsam verbrachte, wird er am heutigen Vormittag einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. (Uhl)
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