Rotlichtverstoß unter Alkoholeinfluss / Fahrzeugführer muss seinen Führerschein abgeben

Ein 35-jähriger Fahrzeugführer musste am Sonntagmorgen, 06.10.2024, 04:40 Uhr, im Rahmen einer Verkehrskontrolle seinen Führerschein abgeben, weil er angetrunken gefahren war und erhebliche Verkehrsverstöße begangen hat. Im Kreuzungsbereich Märkische Str./Badstr./Heinitzstr. fiel den Beamten ein schwarzer VW Golf auf, der seine Fahrt trotz Rotlicht zeigender Lichtzeichenanlage in rasanter Art und Weise fortsetzte. Der Fahrzeugführer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit und überfuhr mehrfach aufgebrachte Fahrbahnmarkierungen. Im Einmündungsbereich Volmestraße/Düppenbeckerstraße konnte der PKW angehalten werden. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte der 35-jährige Kraftfahrzeugführer erhebliche Störungen des Gleichgewichtes. Teilweise musste er sich an seinem Fahrzeug festhalten, um nicht zu Boden zu fallen und schwankte ansonsten erheblich. Ein durchgeführter Atemalkoholvortest verlief deutlich positiv. Der nunmehr Beschuldigte eines eingeleiteten Strafverfahrens, nämlich der Trunkenheit im Verkehr, räumte den Konsum von Alkohol ein, hielt sich selbst aber noch für ausreichend fahrtüchtig. Eine Ärztin entnahm die von den Polizeibeamten angeordnete Blutprobe. Der Führerschein des Beschuldigten wurde als Einziehungsgegenstand beschlagnahmt. Die Weiterfahrt sowie das zukünftige Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen wurden untersagt. Der Pkw des Betroffenen stand vor Ort verkehrsbehindernd. Eine nahe Abstellörtlichkeit ergab sich nicht. Durch ein verständigtes Abschleppunternehmen wurde das Fahrzeug aus dem öffentlichen Verkehrsraum verbracht. Die Polizei teilt mit, dass sich schon geringe Mengen Alkohol fatal auf die Fahrtauglichkeit auswirken können und bittet um Beachtung einer einfachen Regel: Kein Alkohol im Straßenverkehr! (rd) Rückfragen bitte an: Polizei Hagen Leitstelle Telefon: 02331 986 2066 E-Mail: fld.hagen@polizei.nrw.de X: WhatsApp-Kanal: