Verdacht auf Alkoholfahrt nach Zeugenhinweis / Fahrzeugführer trinkt während der Polizeikontrolle Bier

Ein Zeuge befuhr auf seinem Fahrrad die Hammerstraße in Hagen-Haspe. Dort beobachtete er zwei Personen. Diese saßen in einem Pkw und konsumierten Alkohol. Noch bevor die informierte Funkstreifenbesatzung eintraf, wurde der Pkw durch die Hammerstraße gefahren und umgesetzt. Der Fahrzeugführer verhielt sich bei der anschließenden Verkehrskontrolle aufbrausend, renitent und distanzunterschreitend. Selbst im Beisein der Polizeibeamten trank er weiterhin Bier, lehnte hingegen die Durchführung eines Alcotest ab. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Eine Ärztin entnahm die von den Polizeibeamten angeordnete Blutprobe. Der Führerschein des Beschuldigten wurde als Einziehungsgegenstand beschlagnahmt. Das zukünftige Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge wurde untersagt. Die Polizei teilt mit, dass sich schon geringe Mengen Alkohol fatal auf die Fahrtauglichkeit auswirken können und bittet um Beachtung einer einfachen Regel: Kein Alkohol im Straßenverkehr! (rd) Rückfragen bitte an: Polizei Hagen Leitstelle Telefon: 02331 986 2066 E-Mail: fld.hagen@polizei.nrw.de X: WhatsApp-Kanal: