Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Berliner S-Bahnhöfe
Nachdem die Bundespolizeidirektion Berlin zuletzt im Juni und Juli dieses Jahres ein temporäres Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Berliner Bahnhöfen erließ und deren Einhaltung kontrollierte, wird es im Oktober und November eine Wiederholung geben.
Das neue Verbot gilt vom 7. Oktober bis 3. November 2024 jeweils täglich in der Zeit von 14 bis 4 Uhr des Folgetages und endet am Montagmorgen, den 4. November 2024, um 4 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst die Berliner Bahnhöfe Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.
Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin die temporäre Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen (z.B. verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände u.a.) hin.
Das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen ist im festgelegten Zeitfenster untersagt, da es wiederholt zu Gewaltdelikten kam, bei denen u.a. gefährliche Gegenstände eingesetzt werden, die gefährliche Verletzungen hervorrufen können. Dadurch sollen Reisende, Bahnhofsnutzende und Einsatzkräfte geschützt werden. Aus Sicht der Bundespolizei ist diese Einschränkung aus den zuvor genannten Gründen erforderlich. Die Einhaltung des Verbotes an den genannten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt werden.
Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen können über folgendem Link www.bundespolizei.de/agv-berlin eingesehen werden.
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