Unfallflucht nach Zusammenstoß mit Fußgänger
Am Montag (30.09.) ist ein 28-jähriger Dormagener gegen 15:50 Uhr an der Elsa-Brändström-Straße in Dormagen offenbar von einem Fahrzeug angefahren worden.
Nach bisherigem Stand der Ermittlungen war der Dormagener zu Fuß auf der Straße, die an dieser Stelle keinen Gehweg aufweist, unterwegs, als er von einem von hinten kommenden PKW erfasst und offenbar leicht verletzt wurde. Der Autofahrer hielt und sprach kurz mit einer Zeugin, setze seine Fahr allerdings im Anschluss fort.
Das Verkehrskommissariat 1 der Polizei des Rhein-Kreis Neuss hat die Ermittlungen aufgenommen. Es werden Zeugen gesucht, die Hinweise zum Unfallhergang geben können. Der flüchtige PKW-Fahrer wird beschrieben als Mann im Alter von etwa 70 Jahren mit kurzem, schwarzgrauem Haar. Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02131 3000 zu melden.
Unfallflucht - das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben.
Die Polizei rät: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.
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