Fahren ohne Fahrerlaubnis

Was für ein Anhänger darf mit Führerschein Klasse B gezogen werden LK Cuxhaven. Die Polizei Geestland hat gestern, 08.10.2024, zwei PKW-Anhänger-Gespanne kontrolliert deren Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaßen. In Drangstedt wurde einem 31-jährigen Geestländer die Weiterfahrt untersagt, auf der A27 bei Loxstedt einem 38-jährigen Bremerhavener. Beide Fahrer hatten zwar die Fahrerlaubnis der Klasse B, ausreichend für PKW. Jedoch hatte der Anhänger in beiden Fällen ein zu hohes zulässiges Gesamtgewicht. Diese Fälle begegnen der Polizei immer wieder. Gegen die Fahrer wird dann ein Strafverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Daher weist die Polizei auf die Rechtslage hin. Die Klasse B gilt für vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 3,5t zul. Gesamtgewicht. Es darf ein Anhänger bis 750kg zul. Gesamtgewicht angehängt werden. Das Gespann darf dann ein zul. Gesamtgewicht von maximal 4,25t haben. Hat der Anhänger aber über 750kg zul. Gesamtgewicht, darf die Summe der Gesamtgewichte aus PKW und Anhänger nicht mehr als 3,5t betragen. ++++++ Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Cuxhaven Carsten Bode Telefon: 04721/573-0 E-Mail: carsten.bode@polizei.niedersachsen.de