Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei Krefeld: Versuchte Brandstiftung in Krefelder Kino – Polizei verhindert Tat durch Schusswaffengebrauch – 2. Folgemeldung
Am Donnerstagabend (10. Oktober 2024) kam es im Foyer eines Kinos zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch, nachdem ein 38-jähriger Mann versucht hatte, einen Brand zu legen.
Hier gelangen sie zur Ursprungsmeldung:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/5884212
Hier gelangen Sie zur 1. Folgemeldung:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/5884911
Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass der 38-jährige Beschuldigte, der sich bereits seit vielen Jahren unter zahlreichen Alias-Personalien im Bundesgebiet und in europäischen Nachbarstaaten aufgehalten hat, zumindest einmal in Krefeld am 5. Juli 2010 wegen Gewaltdelikten und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden ist. Diese Strafe war im Jahr 2014 vollständig verbüßt. Darüber hinaus dürften ihm als Ergebnis der noch andauernden umfangreichen Überprüfungen seiner Alias-Personalien auch mehrere Verurteilungen in Frankreich zuzuordnen sein.
Am Freitag hat ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten schweren Brandstiftung erlassen. Der Tatverdächtige befindet sich aktuell noch in der notwendigen ärztlichen Behandlung, sein Zustand ist stabil und nicht lebensbedrohlich.
Die intensiven kriminalpolizeilichen Maßnahmen und strafprozessualen Ermittlungen zum genauen Ablauf der Tatnacht, dem Beschuldigten und seiner Motivlage dauern an. Diese gestalten sich komplex, daher können derzeit keine weiteren Details bekannt gegeben werden.
Sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen und diese ohne Gefährdung des Ermittlungszwecks verlautbart werden können, wird eine weitere Unterrichtung erfolgen. Wir bitten daher um Verständnis, dass ergänzende Anfragen derzeit nicht beantwortet werden können.
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