Drohnenabwehr in der Praxis – BSH und Bundespolizei führen Nationale Maritime Sicherheitsübung „STINGRAY 2024“ durch
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), die Bundespolizei (BPOL) und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) haben am 15. und 16. Oktober vor Warnemünde gemeinsam Tests zur Abwehr von Drohnen durchgeführt. Diese sind praktischer Teil der diesjährigen Nationalen Maritimen Sicherheitsübung (NMS) STINGRAY 2024. Ziel ist es Erkenntnisse zur Erhöhung der Sicherheit im Seeverkehr zu gewinnen und den Besatzungen von Handelsschiffen Schutzoptionen vor Drohnenangriffen zur Verfügung zu stellen.
Die Terroranschläge in Israel vom Oktober 2023 haben auch Auswirkungen auf den internationalen Seeverkehr. Seit vergangenen Herbst greift die jemenitische Huthi-Miliz Handelsschiffe im Roten Meer an. Dafür nutzen Mitglieder der Bürgerkriegspartei vor allem unbemannte See- und Luftdrohnen. Sie sind mit einem Sprengsatz ausgestattet und werden von den Huthis ferngesteuert auf Schiffe gelenkt. Neben der Gefährdung der Schifffahrt durch Huthi-Rebellen prägt die veränderte Sicherheitslage in Europa die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei auf Nord- und Ostsee. In diesem Zusammenhang ist der Schutz der maritimen Infrastruktur in einem besonderen Blickfeld der Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei See gerückt. Der gezielte Einsatz von Drohnen ist somit ein Teil der bundespolizeilichen Risikobewertung.
Für die BPOL, das DLR und das BSH ist dies ein wichtiger Grund, um im Rahmen der Sicherheitsvorsorge zu evaluieren, wie sich Schiffsbesatzungen am besten vor dieser neuen Bedrohungsform schützen können. Dabei wurden Verfahren zur Erfassung von Flugdrohnen etabliert, Meldewege bei Gefahrenlagen mit Drohnen festgelegt und polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Drohnen unter Einbeziehung der Spezialkräfte der Bundespolizei trainiert. Um dies realitätsnah erproben zu können, hat das BSH das Fahrgastschiff MS BINZ gechartert, das von Drohnen des DLR angesteuert und überflogen wird.
Bei der zweitägigen Übung haben neben dem BSH, der BPOL und dem DLR auch das Bundeskriminalamt, der Bundesnachrichtendienst und andere Sicherheitsbehörden ihre Expertise zum Thema Unmanned Aircraft Systems (UAS) und deren Abwehr an Bord eingebracht.
Das Ziel der Übung war es, praktische Lösungen zu finden, wie sich Handelsschiffe und deren Besatzungen besser vor Bedrohungen, wie insbesondere Drohnen, schützen können. Geprüft wurde unter anderem, welche Windrichtungen vorteilhaft sind, ob der Drohnenanflug per Funk gestört werden kann und welche Schiffsbereiche am gefährdetsten sind.
Hintergrund: Das BSH ist mit dem Referat S14 "Gefahrenabwehr auf See" für die Überprüfung von Gefahrenabwehrsystemen auf Seeschiffen unter deutscher Flagge zuständig. Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) veranlasst das BSH als maritime Bundesoberbehörde regelmäßig Übungen mit verschiedenen Gefährdungsszenarien. Die BPOL ist langjähriger Partner und für die praktische Ausgestaltung der Übungen zuständig. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der BPOL und dem BSH aus dem Jahr 2016 bildet die Grundlage für die behördenübergreifende Zusammenarbeit. Sie fußt auf dem "Internationalen Code für die Gefahrenabwehr an Bord von Schiffen und in Hafenanlagen" (ISPS-Code) und ist eine Folge der Terroranschläge des 11. September 2001 in New York. Der ISPS-Code regelt den Zugang zu Schiffen und Hafenanlagen und soll verhindern, dass diese zum Ziel von Terroristen werden oder von diesen als Waffe genutzt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leitungsstab im BSH:
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Rückfragen bitte an:
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