Ohne Fahrerlaubnis und unbefugt mit Kleinkraftrad unterwegs

Am 19.10.2024 gegen 19.00 Uhr fiel den Polizeibeamten in Höhe der Straße "Otterbach" ein mit 2 Personen besetztes Kleinkraftrad, fahrender Weise auf. Das Fahrzeug wurde angehalten und kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Weiterhin teilte der Fahrer und Beifahrer mit, dass das Kleinkraftrad von einem Bekannten (Halter des FZ) ausgeliehen wurde. Nach Rücksprache mit dem Halter stellte sich heraus, dass dieser kurzzeitig das FZ mit Schlüsseln vor seiner Haustür abstellte. Anschließend stellte er fest, dass das Kleinkraftrad nicht mehr vor Ort stand. Er habe zu keiner Zeit das Fahrzeug ausgeliehen bzw. den Gebrauch gestattet. Es wurden Anzeigen gegen Fahrer und Beifahrer gefertigt. Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Euskirchen - Pressestelle - Telefon: 0 22 51 / 799-299 Fax: 0 22 51 / 799-90209 E-Mail: pressestelle.euskirchen@polizei.nrw.de Internet: