Polizei sucht Zeugen nach Unfallflucht

Nach ersten Erkenntnissen wurde am Donnerstag (18.10.), gegen 10:00 Uhr, bei einem Parkvorgang ein Fahrzeug am Römperplatz in Neuss beschädigt. Die Fahrerin des Pkws wird auf circa 60 Jahre geschätzt und soll kurze Haare haben. Sie fuhr einen dunkel-silbernen Mercedes, sehr wahrscheinlich eine B-Klasse. Nach ersten Ermittlungen stieg die Dame aus ihrem Fahrzeug, entfernte sich dann jedoch unerlaubt von der Unfallörtlichkeit. Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nun Zeugen oder die Unfallverursacherin. Diese mögen sich bitte unter der Rufnummer 02131 3000 mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Unfallflucht kann neben Geld- oder sogar Freiheitsstrafen für den Täter auch Fahrverbot oder Führerscheinentzug bedeuten. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist kein Kavaliersdelikt. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben diese unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: