Leonberg: Hund auf Rinderweide – Polizei weist auf Verstoß gegen das Naturschutzgesetz hin

Am Sonntag (20.10.2024) kam es nahe des Tiefenbachs, zwischen der Bundestraße 295 und der Bundesautobahn 8 bei Leonberg auf einer Rinderweide zu einem Vorfall. Ein kleinerer Hund hetzte gegen 13.45 Uhr eines der Kälber über die eingezäunte Weide. Während seiner Flucht beschädigte das Kalb den Zaun. Möglicherweise habe der Hund das Tier auch ins Bein gebissen. Zwischen dem Besitzer der Rinder und der Hundehalterin kam es hierauf zu einer Aussprache, während der auch entsprechende Daten zur Schadensabwicklung ausgetauscht wurden. Darüber hinaus wurde auch das Polizeirevier Leonberg hinzugezogen. Die Polizei möchte nun darauf hinweisen, dass das Betreten von landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß dem Naturschutzgesetz Baden-Württembergs während der Nutzzeit nur auf den Wegen gestattet ist. Die Nutzzeit meint in diesem Fall, die Zeit der Beweidung. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich ziehen. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ludwigsburg Telefon: 07141 18-8777 E-Mail: ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de