Harburg: Haftzuführung nach Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung – 1 verletzter Bundespolizist
Am 24.10.2024 gegen 20:30 Uhr wurde die Bundespolizei informiert, dass zwei Personen in einem in Richtung Bahnhof Hamburg-Harburg fahrenden Fernverkehrszug randalieren und sich aggressiv verhalten würden.
Zum Halt des Zuges gegen 20:35 Uhr auf Gleis 2 im Bahnhof Harburg wurden mehrere Streifen der Bundespolizei eingesetzt.
Zwei Zeugen sowie zugleich Zugbegleiter des Fernverkehrszuges gaben an, dass die zwei randalierenden Männer keine gültigen Bahnfahrkarten für die Zugfahrt vorzeigen konnten und sich sehr aggressiv gegenüber anderen Bahnreisenden verhalten würden. Die Männer erhielten vom Zugpersonal einen Fahrtausschluss.
Anschließend soll auf dem Bahnsteig ein deutscher Mann (Alter: 21 Jahre) während der polizeilichen Maßnahmen einen Bundespolizisten weggestoßen haben. Der Tatverdächtige wurde umgehend unter erheblichen Widerstandshandlungen zu Boden gebracht und gefesselt.
Ein zweiter Mann (Alter: 21 Jahre) soll dabei versucht haben die Fesselung der Bundespolizisten aktiv zu verhindern. Der polnische Staatsangehörige wurde anschließend ebenfalls unter erheblichen Widerstandshandlungen zu Boden gebracht und gefesselt. Während der Widerstandshandlungen griff der Tatverdächtige einem Bundespolizisten (Alter: 23 Jahre) ins Gesicht und verletzte ihn an der Nase sowie unterhalb eines Auges. Es waren sichtbare, blutende Kratzspuren wahrnehmbar.
Während der Tathandlungen wurde durch die Bundespolizei eine Bodycam zur Beweissicherung eingesetzt.
Nach Zuführung zum Bundespolizeirevier Hamburg-Harburg konnten bei Atemalkoholkontrollen beim Deutschen ein Wert von 0.49 Promille und beim Polen ein Wert von 0.80 Promille festgestellt werden. Zusätzlich schlug ein Drogenschnelltest beim Polen positiv an.
Die eingesetzten Bundespolizisten wurden während des Sachverhalts durch die zwei Tatverdächtigen fortlaufend beleidigt und bedroht.
Eine angeforderte Rettungswagenbesatzung führte bei den Tatverdächtigen eine Erstversorgung in der Wache durch. Eine Mitnahme ins Krankenhaus war nicht erforderlich.
Der verletzte Bundespolizist musste ein Krankenhaus zur Begutachtung der Verletzungen aufsuchen. Er war verletzt, verblieb jedoch anschließend dienstfähig.
Ermittlungen ergaben, dass gegen den wohnsitzlosen Polen drei weitere Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung verschiedener Staatsanwaltschaften bestanden.
In Rücksprache mit dem Landeskriminalamt der Landespolizei Hamburg wurde entschieden, dass der deutsche Staatsangehörige entlassen und der polnische Staatsangehörige zur Untersuchungshaftanstalt zugeführt wird.
Die weiteren Ermittlungen werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
WL
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