Henstedt-Ulzburg -Versammlungsgeschehen im Stadtgebiet – Polizei zieht erste Bilanz
Die Polizei zieht eine erste Bilanz zum heutigen Versammlungsgeschehen rund um das Bürgerhaus in Henstedt-Ulzburg.
Anlässlich des am heutigen Samstag stattfindenden Landesparteitags der Alternative für Deutschland wurden Versammlungen beim Kreis Segeberg angezeigt.
Ab 08:30 Uhr fand in unmittelbarer Nähe zum Bürgerhaus eine Versammlung unter dem Motto "Henstedt-Ulzburger Bündnis für Demokratie und Vielfalt" statt. Geschätzte 200 Teilnehmende trugen hier bis 10:00 Uhr ihren Protest friedlich vor.
Zeitgleich versammelten sich in der Spitze bis zu 400 Teilnehmende zu einer Auftaktkundgebung in der Hamburger Straße und schlossen sich zu einem angezeigten Aufzug zusammen, der im weiteren Verlauf lautstark durch das Stadtgebiet und auch am Bürgerhaus vorbeizog.
Im Verlauf des Aufzuges vermummten sich in der Jahnstraße diverse Versammlungsteilnehmende und der Aufzug wurde kurzzeitig nach polizeilicher Anordnung aufgestoppt. In diesen Zusammenhang kam es durch zwei Versammlungsteilnehmer zu tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte.
Weitergehend versuchte eine Personengruppe aus der Versammlung heraus im Bereich der Reumannstraße/Jahnstraße eine Polizeikette zu durchbrechen. Hier kam es zu körperlichen Angriffen mittels körperlicher Gewalt auf Polizeivollzugsbeamte und es wurde in 34 Fällen der Verdacht eines Landfriedensbruchs begründet. Nach entsprechenden Personalienfeststellungen vor Ort erhielten alle Personen Platzverweise und wurden im Anschluss wieder aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Unmittelbar nach der Abschlusskundgebung gegen 12:00 Uhr stellte die Polizei in Bahnhofsnähe die Personalien einer Person fest, die zuvor während der Versammlung einer Einsatzkraft mit einer Fahnenstange auf den Kopf und gegen eine polizeiliche Kamera geschlagen haben soll. Der getragene Helm schützte den Beamten vor Verletzungen.
Nach bisherigem Erkenntnisstand leitete die Polizei insgesamt 38 Strafverfahren, darunter 4 tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte sowie 34 Fälle von Landfriedensbrüchen, ein und sprach eine mittlere zweistellige Anzahl an Platzverweisen aus.
Die Polizei war mit Einsatzkräften vor Ort, um die Wahrnehmung des Rechts der Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, so dass die angezeigten Versammlungen durchgeführt werden konnten, auch wenn es hierbei nicht gänzlich störungsfrei blieb.
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