Fluchtversuch erfolglos: Polizei leitet Verfahren gegen 21-jährigen Rollerfahrer ein

Samstagnacht befuhr eine Funkstreifenwagenbesatzung der Wilhelmshavener Polizei die Peterstraße, als ihnen in Höhe der Einmündung zur Kieler Straße drei Kleinkrafträder gegen 23:18 Uhr entgegenkamen. Die Beamten entschieden sich zu der Kontrolle der Fahrzeuge und wendeten, als eines der Fahrzeuge die Geschwindigkeit erhöhte und scheinbar versuchte sich einer Kontrolle zu entziehen. Der Roller fuhr weiter in die Kieler Straße und konnte in der Bremer Straße gestoppt werden. Die Beamten trafen auf einen 21-jährigen Schortenser, der nach erfolgter Belehrung erklärte, dass sein Fahrzeug, an dem sich zudem kein Kennzeichen befand, nicht gedrosselt worden sei und er lediglich über eine Prüfbescheinigung verfüge. Demnach könne das Kleinkraftrad statt der für ihn zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h um die 50 km/h schnell fahren. Demnach war der 21-Jährige nicht berechtigt das Kleinkraftrad zu führen, so dass die Beamten die Weiterfahrt untersagten, das Fahrzeug u.a. zur Klärung der Eigentumsverhältnisse sicherstellten und ein Ermittlungsverfahren einleiteten. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland Mozartstraße 29 26382 Wilhelmshaven Telefon: 04421 942-104 Außerhalb der Geschäftszeit der Pressestelle - 04421 942-216 E-Mail: pressestelle@pi-whv.polizei.niedersachsen.de