Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – Mann fährt ohne Fahrerlaubnis und mit falschem Versicherungskennzeichen
(fos) Am Samstag (02.11.), gegen 23:50 Uhr, kontrollierte die Polizei einen 40-Jährigen auf dessen Mofa. Der Mann fiel den Beamten auf, da er mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Ahler Straße unterwegs war. Eine spätere Kontrolle des FmH 25 ergab, dass es ein Geschwindigkeit von 55 km/h erreichen konnte. Damit wird es zu einem fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeug eines Kleinkraftrades. Zudem hatte der Mann keinen Führerschein für diesen Kleinkraftrad. Die Weiterfahrt untersagten die Beamten vor Ort. Des weiteren ergab eine Zulassungsüberprüfung des Mofas einen weiteren Verstoß. An dem Kraftfahrzeug befand sich ein Versicherungskennzeichen eines andren Mofas. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die jährlich wechselnden Versicherungskennzeichen hin. Erkundigen Sie sich bereits jetzt für das neue Jahr 2025 bei ihrer Versicherung, dann erhalten Sie rechtezeitig ein neues Kennzeichen.
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