Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis – Polizeikontrolle in der Lessingstraße führt zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Eine Streifenwagenbesatzung der Wilhelmshavener Polizei kontrollierte am 03.11.2024 gegen 16:10 Uhr in der Lessingstraße einen Pkw, an dessen Steuer sie auf einen 48-jährigen Fahrzeugführer trafen.
Im Rahmen der Kontrolle händigte dieser den Beamten eine ausländische Fahrerlaubnis aus einem sogenannten Drittstaat aus, die allerdings aufgrund seiner bereits länger andauernden Anwesenheit in Deutschland von über sechs Monaten keine Gültigkeit mehr hatte.
Zur Erläuterung:
Nach Ablauf von sechs Monaten ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland erlischt die ausländische Fahrerlaubnis, danach wird diese nicht mehr anerkannt. Das gilt für Fahrberechtigungen aus Drittstaaten, also Staaten, die nicht zur EU oder dem Europäischen Wirtschaftraum EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) gehören.
Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.
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