Warnung vor Betrugsmasche – Vorsicht bei Erhalt ausländischer Anwaltsschreiben
Kreis Gütersloh (MS) - Am Dienstagnachmittag (05.11., 15.44 Uhr) meldete sich ein Verler bei der Polizei Gütersloh nachdem er über einen regionalen Briefzusteller ein Schreiben einer Züricher Anwaltskanzlei erhalten hatte. Laut des Schreibens sei er Opfer eines Betruges geworden und ihm stünde Schadensersatz in Höhe eines fünfstelligen Betrages zu, den er zuvor über sein regionales Geldinstitut in mehreren Zahlungen überwiesen hätte. Die Auszahlung erfolge nach einer Identitätsprüfung unter einer deutschen Mobilfunknummer. Als Anlagen waren dem Schreiben eine "beglaubigte Abschrift" eines Gerichtsbeschlusses sowie ein Kontoauszug mit Zahlungen, die der Verler angeblich getätigt hat.
Der Mann, der keine Überweisungen veranlasst hat, reagierte glücklicherweise genau richtig und alarmierte die Polizei. Dem Schreiben waren vor einigen Wochen zwei Anrufe zu angeblichen Lottogewinnen voraus gegangen. Bei diesen Anrufen hat er ebenfalls richtig gehandelt und aufgelegt ohne Daten preiszugeben.
Die Polizei warnt! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie solche oder ähnliche Schreiben erhalten, auch wenn ein regionales Kreditinstitut erwähnt wird, bei dem Sie tatsächlich ein Konto haben. Begutachten Sie Dokumente genau, die zunächst authentisch und seriös aussehen. Wenden Sie sich bei jeglichen Zweifeln an Ihre Polizei Gütersloh unter 05241 869-0.
Machen Sie am Telefon keinerlei Angaben zu persönlichen Daten oder Vermögensbeständen gegenüber Unbekannten.
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