PD Dresden – Gemeinsame Medieninformation Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden – Verdacht des Verstoßes gegen das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz

Gemeinsame Medieninformation Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden - Verdacht des Verstoßes gegen das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz Medieninformation: 639/2024 Verantwortlich: Thomas Geithner Stand: 08.11.2024, 09:34 Uhr Landeshauptstadt Dresden Verdacht des Verstoßes gegen das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz Durchsuchungsmaßnahmen realisiert Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 54-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz. Der Beschuldigte war als Systemadministrator im Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen der Landeshauptstadt Dresden unter anderem für das Bürgeramt tätig. Ihm wird vorgeworfen, in dem Zeitraum vom Mai 2024 bis 22. Oktober 2024 unbefugt externe private Speichermedien an dienstliche IT-Technik der Landeshauptstadt Dresden angeschlossen und dabei insgesamt ca. 270.000 Dateien transferiert zu haben. Darüber hinaus soll der Beschuldigte eine komplette Wahlbenachrichtigungsdatei mit personenbezogenen Daten von 430.000 wahlberechtigten Bürgern der Stadt Dresden auf mindestens einen externen Datenträger transferiert haben, wobei es keine Anhaltspunkte für eine dienstliche Verwendung dieser Kopie gibt. Die Landeshauptstadt Dresden hat am 25. Oktober 2024 Anzeige bei der Polizeidirektion Dresden erstattet. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde am 26. Oktober 2024 von der Staatsanwaltschaft Dresden beim Amtsgericht Dresden ein Durchsuchungsbeschluss für den Beschuldigten erwirkt. Dieser wurde noch in den Abendstunden des gleichen Tages von der Polizei umgesetzt. Sämtliche der beim Beschuldigten vorhandenen Speichermedien wurden dabei sichergestellt. Das Tatmotiv ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Bislang gibt es keine Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte die Daten weitergeben oder veräußern wollte bzw. dies bereits getan haben könnte. Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert. Die Ermittlungen dauern an und werden auch aufgrund des Umfangs der auszuwertenden Datenträger einige Zeit in Anspruch nehmen.