Erfolgreiche Durchsuchungen in Ostfriesland und Friesland wegen illegalen Glücksspiels und weiteren Straftaten

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück, der Polizeiinspektion Aurich / Wittmund, des Hauptzollamts Oldenburg, der Steuerfahndung Oldenburg und des Landkreises Aurich Erfolgreiche Durchsuchungen in Ostfriesland und Friesland wegen illegalen Glücksspiels und weiteren Straftaten Am Freitag in den späten Abendstunden fanden in den Landkreisen Aurich, Wittmund, Leer und Friesland sowie im Stadtgebiet Emden umfangreiche Durchsuchungen wegen des Verdachts auf das Veranstalten von illegalem Glücksspiel und weiteren Straftaten statt. An der konzertierten Aktion waren insgesamt sieben Staatsanwälte sowie über 400 Einsatzkräfte beteiligt, insbesondere der Polizeiinspektionen Aurich / Wittmund, Leer / Emden und Wilhelmshaven / Friesland sowie des Zolls, der Steuerfahndung Oldenburg und des Landkreises Aurich. Den Durchsuchungsmaßnahmen gingen mehrmonatige Ermittlungen durch die genannten Behörden voraus. Die Ermittlungen wurden unter Leitung der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen der Staatsanwaltschaft Osnabrück geführt. Die Ermittlungen richten sich gegen eine Vielzahl von Personen, die dem Clanmilieu zugerechnet werden. Ihnen wird u.a. vorgeworfen, verschiedene öffentlich zugängliche Einrichtungen (z.B. Spielstätten oder Shisha-Bars) zu betreiben, in denen illegales Glücksspiel an Automaten angeboten wird, welche nicht die erforderliche behördliche Zulassung verfügen. Im Gegensatz zu legalen Automaten, die strengen Vorschriften und einer Regulierung unterliegen, fehlt es bei illegalen Automaten an den vorgeschriebenen Prüfsiegeln und der behördlichen Aufsicht sowie an Schutzvorrichtungen zur Prävention der Spielsucht. Diese illegal betriebenen Automaten entziehen sich jeglicher staatlicher Kontrolle, was nicht nur den Schutz der Spieler gefährdet, sondern auch zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen und Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Einnahmen aus diesen Automaten werden steuerlich nicht erfasst, sodass durch den Betrieb dieser Automaten dem Staat jährlich erhebliche Steuerbeträge entgehen, die zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Infrastruktur benötigt werden. Zudem dienen die Einnahmen erfahrungsgemäß häufig auch zur Finanzierung krimineller Strukturen. Geschätzt belaufen sich die Erträge aus diesen Automaten bundesweit auf jährlich rund drei Milliarden Euro. Die bisherigen Ermittlungen begründen weiterhin den Verdacht, dass in den gastronomischen Einrichtungen Mitarbeitende ohne legale Anstellung beschäftigt wurden und Sozialabgaben nicht entrichtet worden sind. Neben dem illegalen Glücksspiel werden den Beschuldigten daher auch Steuervergehen, Geldwäsche, illegale Beschäftigung und Beihilfe zum Sozialleistungsbetrug und illegalem Aufenthalt vorgeworfen. Die Einsatzkräfte durchsuchten in der Nacht zu Samstag in den Landkreisen Aurich, Wittmund, Leer und Friesland und im Stadtgebiet Emden mehr als 20 Objekte, darunter diverse gastronomische Einrichtungen sowie Privatwohnungen von Beschuldigten. Es konnten zahlreiche Beweismittel und Vermögenswerte beschlagnahmt werden. Eine Shisha-Bar in Aurich wurde aufgrund von Brandschutzverstößen geräumt und durch den Landkreis Aurich geschlossen. In einer Sportsbar in Emden konnten sieben illegale Spielautomaten und ein illegaler Pokertisch beschlagnahmt werden, in einer Sportsbar in Aurich sechs illegale Spielautomaten. Insgesamt wurden bei den Durchsuchungen in der Nacht zu Samstag 30 illegale Spielautomaten sichergestellt. Der Wert der beschlagnahmten Spielgeräte nebst Inhalt dürfte nach hiesiger Schätzung im sechsstelligen Bereich liegen. Darüber hinaus wurden mehrere Poker- und Spieltische sowie eine hohe Summe Bargeld, ein hochwertiges Fahrzeug und weitere Beweismittel beschlagnahmt. Es wurden im Rahmen der Durchsuchungen zudem 18 arbeitsrechtliche Verstöße festgestellt. In 14 Fällen handelte es sich nach dem Stand der Ermittlungen um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Darüber hinaus wurde zwei Strafverfahren wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelten eingeleitet und zwei weitere wegen illegaler Beschäftigung. Weiterhin wurden zwei Anzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. Parallel zu den Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen wurden Arrestbeschlüsse über einen insgesamt sechsstelligen Arrestbetrag vollzogen. Die Ermittlungen dauern an. Dabei wird nun insbesondere die Vielzahl der sichergestellten Beweismittel ausgewertet. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Aurich/Wittmund Pressestelle Telefon: 04941 606104 E-Mail: pressestelle@pi-aur.polizei.niedersachsen.de