Freiburg/ Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach: Warnmeldung – Falsche Mitarbeiter von regionalen Versorgungsbetrieben
Die Polizei warnt vor Trickdieben, die sich in den vergangenen Tagen als Mitarbeitende von Grundversorgungsbetrieben ausgeben haben und hierdurch aus mehreren Wohnungen Bargeld und Schmuck erbeuten konnten.
Nach derzeitigem Kenntnisstand haben sich bislang unbekannte Täter als vermeintliche Mitarbeidende der lokalen Energieversorgungsbetriebe oder den Stadtwerken ausgegeben. Den Tätern gelang es so, mehrere Wohnungen von Geschädigten in Freiburg, Emmendingen, Müllheim, Lörrach und Weil am Rhein zu betreten. Unter dem Vorwand, notwendige Überprüfungen der Wasserleitungen vorzunehmen zu müssen, wurden die Geschädigten abgelenkt. Währenddessen muss es mindestens einem weiteren Täter gelungen sein, Schmuckgegenstände und Bargeld aus den entsprechenden Wohnungen zu entwenden.
Die Geschädigten bemerkten den Diebstahl erst, nachdem die Täter die Wohnung verlassen hatten.
Der Wert des Diebesgut ist noch nicht abschließend bekannt, wird aber auf mehrere tausend Euro geschätzt.
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und schließt Tatzusammenhänge nicht aus.
So können Sie sich schützen:
- Schauen Sie sich unbekannte Besucher vor dem Öffnen der Tür
durch den Türspion oder durch das Fenster genau an. Öffnen Sie
die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
- Seien Sie vorsichtig bei Fremden: Lassen Sie Fremde nur in die
Wohnung, wenn Sie sich sicher sind, um wen und welches Anliegen
es sich handelt (Firmenausweis, Ausweis oder Gewerbeschein
zeigen lassen, Rückruf beim Auftraggeber/Unternehmen etc.). Im
Zweifel bestellen Sie diese unbekannte Person zu einem späteren
Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
- Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen
Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
- Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die
Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür
gegenseitig Beistand zu leisten.
- Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis
und rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende
Behörde an.
- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst
bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt
worden sind. Das gleiche gilt für vermeintliche Vertreter der
Stadtwerke.
- Generell gilt: Suchen Sie für einen Rückruf bei
Auftraggeber/Unternehmen/Behörde immer selbst die Telefonnummer
heraus und wählen Sie die Nummer selbst.Weitere Informationen finden Sie unter www.polizei-beratung.de.
ak
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